Allgemeine Geschäftsbedingungen

für SaaS-Leistungen (B2B)

der SimpKo OG, im Folgenden "Betreiber" genannt

Gültigkeitsdatum: ab 01. Dezember 2021

1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Bedingungen) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, die zwischen dem Betreiber und dem Vertragspartner (Kunde) betreffend die vom Betreiber entwickelte Software mit dem Namen SimpKo geschlossen werden.

Durch den Zugriff auf oder Nutzung von SimpKo stimmen Kunde und Benutzer zu an diese Bedingungen gebunden zu sein.

1.2 Die Leistungen des Betreibers und diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB).

1.3 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der besseren Verständlichkeit und Erleichterung für den Kunden.

1.4 Der Betreiber behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen vor.

1.5 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Betreiber bestätigt wurden.

2 Definitionen

Das Produkt SimpKo bezeichnet die vom Betreiber entwickelte Software. SimpKo wird auf der Website des Betreibers mit unterschiedlichen Leistungsumfängen in einzelnen Plänen angeboten. Die konkrete Leistung ist durch eine Leistungsbeschreibung bei jedem Zahlungsplan definiert.

Mit einem Abonnement erwirbt der Kunde das Recht, in inhaltlich entsprechend des gewählten Zahlungsplans vereinbartem Ausmaß SimpKo während eines festgelegten Zeitraums der Abonnementlaufzeit zu nutzen. Pro Abonnementlaufzeit erhebt der Betreiber eine Abonnementgebühr.

Konto bezeichnet das bei Registrierung des Kunden erstellte Konto, welches für den Zugriff auf und die Nutzung von SimpKo nötig ist.

Benutzer bezeichnet eine oder mehrere Personen, die befugt sind, über das Konto des Kunden (Kundenkonto) auf SimpKo zuzugreifen und zu nutzen. Die Identifizierung von Benutzer erfolgt durch ein Login.

Anwendungsdaten bezeichnet alle bei der Nutzung anfallende elektronischen Daten oder Informationen, die vom oder im Namen des Kunden oder der Benutzer an SimpKo übermittelt und dort gespeichert werden.

3 Vertragsgegenstand

3.1 Der Betreiber bietet SimpKo als Software-as-a-Service an. Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige Zurverfügungstellung von SimpKo durch den Betreiber zur Nutzung durch den Kunden über das Internet.

SimpKo wird über Server des Betreibers zur Nutzung bereitgestellt. Kunden erhalten keine physische oder digitale Kopie von SimpKo.

3.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gebuchten Zahlungsplan und der hierzu auf der Website des Betreibers angegebenen Leistungsbeschreibung.

Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass der Leistungsumfang den Erwartungen des Kunden hinsichtlich der individuellen Anforderungen und Zwecke des Kunden entsprechen.

3.3 Voraussetzung zur Nutzung von SimpKo ist eine Internetverbindung und ein gängiger Webbrowser in der jeweils aktuellen Version. Die Browser-Software wird nicht vom Betreiber zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung, durch die das Netzwerk des Kunden mit SimpKo verbunden wird, verantwortlich. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für die Funktionalität, Zuverlässigkeit oder Leistung der vom Kunden gewählten Internetverbindung oder Browser-Software.

3.4 Der Betreiber ist befugt, den Leistungsumfang von SimpKo jederzeit zu erweitern. Ein Anspruch des Kunden auf Anwendung einer solchen Erweiterung auf seinen bestehenden Vertrag besteht nicht. Es steht dem Betreiber frei, neue Funktionalitäten entgeltlich etwa als Zusatzpakete anzubieten.

3.5 Der Betreiber ist berechtigt, Änderungen oder Aktualisierungen an dem Leistungsangebot von SimpKo vorzunehmen, einschließlich Verbesserungen oder sonstiger Änderungen (z.B. Infrastruktur, Sicherheit etc.) sowie entsprechende Aktualisierungen der Leistungsbeschreibungen, sofern dies nicht zu einer wesentlichen Verringerung der Funktionen und Funktionalitäten von SimpKo führt, die der Kunde bereits vor Wirksamwerden der Änderungen im Rahmen eines gültigen Vertrages erworben hat.

3.6 Über erforderliche Änderungen an SimpKo aufgrund von Änderungen geltender Gesetze wird der Kunde vom Betreiber unverzüglich informiert.

3.7 Der Betreiber ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um SimpKo konstant zur Verfügung zu stellen. Technische oder sonstige Probleme, die nicht im Einflussbereich des Betreibers liegen wie beispielsweise höhere Gewalt, Handlungen Dritter einschließlich, aber nicht beschränkt auf DDoS-Angriffe, etc., können dazu führen, dass SimpKo nicht über das Internet erreichbar ist.

3.8 Der Betreiber ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten zwischen 00.00 und 05.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit durchzuführen. Diese Wartungsarbeiten werden dem Kunden nicht angekündigt. Während der Durchführung von Wartungsarbeiten steht SimpKo nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Über die Durchführung sonstiger Wartungsarbeiten, also geplante Ausfallzeiten, wird der Betreiber den Kunden rechtzeitig im Voraus informieren, sofern dadurch die Nutzung von SimpKo beeinträchtigt wird.

3.9 Der Betreiber stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein Konto bestehend aus einem passwortgeschütztem Konto zur Verfügung. Der Kunde ist für die Vertraulichkeit der Zugangsdaten sowie für alle Vorgänge, die über das Kundenkonto erfolgen, verantwortlich.

3.10 Dem Kunden steht im Rahmen der Nutzung von SimpKo für seine Anwendungsdaten ein Speicherkontingent gemäß dem gebuchten Zahlungsplan zu. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die übermittelten und verarbeiteten Anwendungsdaten den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

3.11 Die Speicherung der Anwendungsdaten erfolgt auf Server in Europa.

3.12 Vom Betreiber werden regelmäßige Sicherungen der Anwendungsdaten durchgeführt.

4 Vertragsabschluss

4.1 Die vom Betreiber dargebotenen Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Vertragspartner ein Angebot abzugeben. Eine dazu getätigte Bestellung des Kunden gilt als ein verbindliches Angebot an den Betreiber. Ein Vertrag kommt zustande entweder durch eine per E-Mail gesendete Auftragsbestätigung, mit der die Bestellung ausdrücklich angenommen wird oder schlüssig durch Beginn der Leistungserbringung durch den Betreiber wie etwa durch Freischaltung des Kundenkontos.

Seitens des Kunden besteht kein Anspruch auf Annahme des Angebotes durch den Betreiber.

5 Benutzerlizenz

5.1 Für den Zugriff auf und die Nutzung von SimpKo erwirbt der Kunde vom Betreiber eine bestimmte Anzahl an Lizenzen.

5.2 Die mit einer Lizenz erworbenen Zugriffsberechtigung besteht aus einem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Passwort und autorisiert einen Benutzer für den Zugriff und die Nutzung von SimpKo. Der Kunde und seine Benutzer sind für die Vertraulichkeit aller Benutzer-Zugangsdaten und für alle über ihren Zugang für das Konto getätigten Aktivitäten verantwortlich.

6 Laufzeit und Kündigung

6.1 Für Abonnements aller Pläne beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Ein Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Abonnementvertrag vom Kunden oder Betreiber nicht mindestens ein Monat vor Vertragsende (Ende des Abonnementzeitraums) schriftlich gekündigt wird.

In keinem Fall entbindet eine Kündigung den Kunden von der Verpflichtung, die an den Betreiber für das Abonnement vor dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung zu zahlenden Gebühren zu entrichten.

Bei Kündigung eines Abonnements durch den Kunden vor Ablauf des gültigen Abonnementzeitraums erhält der Kunde keine Rückerstattungen für Gebühren oder Zahlungen.

6.2 Von jeder Vertragspartei kann der Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich, in schriftlicher Form, gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

Der Betreiber kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, unabhängig von einer Kündigung, weitere Maßnahmen wie die Sperrung des Kundenkontos oder die Löschung von Anwendungsdaten treffen.

Nach Kündigung durch den Betreiber wegen eines wesentlichen Verstoßes des Kunden verpflichtet sich der Kunde, alle Gebühren zu zahlen, die gegenüber den Betreiber für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Kündigung fällig sind. Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden erstattet der Betreiber dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren für den verbleibenden Abonnementzeitraum nach dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung.

6.3 Nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements werden vom Betreiber das Konto des Kunden sowie die Anwendungsdaten mit sofortiger Wirkung unwiederbringlich gelöscht.

Die Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.

7 Gebühren und Zahlungen

7.1 Die Höhe der Abonnementgebühr für den vom Kunden gewählten Zahlungsplan ergibt sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste des Betreibers. Alle vom Betreiber genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Details zu Inhalten und Preise des aktuellen Abonnements sind in den Rechnungen ersichtlich.

7.2 Alle Gebühren im Zusammenhang mit dem Konto des Kunden sind zu Beginn der Laufzeit oder Verlängerungslaufzeit des Abonnements in voller Höhe im Voraus fällig und zahlbar. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der Betreiber über sie verfügen kann.

Für Zahlungen, welche von Ländern außerhalb der Europäischen Union vorgenommen werden, können im Einzelfall Kosten anfallen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat und die vom Kunden übernommen werden müssen wie etwa Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren etc.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, Konto- und Zahlungsinformationen jederzeit vollständig und aktuell zu halten. Der Betreiber ist berechtigt, Kosten, die ihm aufgrund falscher Kontodaten, Rückbuchungen etc. entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7.3 Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderliche Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Kunden zehn Tage überschreiten, ist der Betreiber berechtigt, den Zugang zu SimpKo und deren Nutzung durch den Kunden und dessen Benutzer zu sperren oder zu kündigen.

7.4 Der Betreiber ist berechtigt, insbesondere bei Steigerung von Betriebs- und/oder Personalkosten die Preise für die in der Preisliste ausgewiesenen Elemente angemessen zu erhöhen. Sollte eine Preisanpassung erforderlich sein, wird der Betreiber dies dem Kunden mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Falls der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag nach Wirksamwerden der Preisanpassung zu den geänderten Preisen fortgeführt.

7.5 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabeschuldigkeiten wie beispielsweise Rechtsgeschäftsgebühren, Quellensteuer etc. trägt der Kunde.

Sollte der Betreiber für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der Kunde den Betreiber schad- und klaglos halten.

7.6 Für den Kunden besteht die Möglichkeit, während einer Abonnementlaufzeit jederzeit zu einem höheren Zahlungsplan zu wechseln oder die Benutzeranzahl zu erhöhen. Dabei wird dem Kunden die anteilige Gebühr für die erhöhten Abonnementgebühren für den Rest der Laufzeit oder der Verlängerungslaufzeit in Rechnung gestellt.

7.7 Eine Reduktion der Benutzeranzahl oder ein Wechsel auf einen niedrigeren Zahlungsplan ist ausschließlich für eine auf das aktuelle Abonnement nachfolgende Abonnementlaufzeit möglich. Hierfür muss der Kunde den Betreiber einen Monat vor Ablauf des Abonnements darüber schriftlich informieren.

8 Kostenloses Probe-Abonnement

8.1 Bei einem kostenlosen Probe-Abonnement stellt der Betreiber dem Kunden SimpKo zu Testzwecken zur Verfügung. Der Testzeitraum ist auf die Dauer begrenzt, die auf der Anmeldeseite für Probe-Abonnements angegeben ist.

8.2 Das Probe-Abonnement endet entweder durch Ablauf des Testzeitraumes oder mit dem Zeitpunkt der Bestellung eines kostenpflichtigen Abonnements oder durch Kündigung des Kunden vor Ablauf des Testzeitraumes oder durch Kündigung des Betreibers nach eigenem Ermessen.

Vom Kunden während des Probe-Abonnement durchgeführte Konfigurationen und eingegebene Anwendungsdaten werden nach Beendigung des Probe-Abonnements sofort unwiderruflich gelöscht, sofern vom Kunden kein kostenpflichtiges Abonnement bestellt/abgeschlossen wird.

9 Urheberrechte, Nutzungsrechte

9.1 Alle Urheberrechte an SimpKo (Software einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Informationen und Dokumentationen) stehen dem Betreiber zu.

9.2 Soweit dem Kunden vom Betreiber die Nutzung von SimpKo im Rahmen eines Abonnements ermöglicht wird, steht dem Kunden alleinig für seine Geschäftszwecke das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht zu, SimpKo in unveränderter Form zu nutzen.

9.3 Für jeden gleichzeitigen Benutzer ist eine Lizenz erforderlich.

9.4 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an SimpKo übertragen.

9.5 Der Kunde ist nicht berechtigt Dritten den Zugriff und/oder die Nutzung von SimpKo zu gewähren.

9.6 Alle dem Kunden vom Betreiber überlassenen Unterlagen, insbesondere Dokumentationen und Handbücher SimpKo betreffend, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

9.7 Der Kunde ist alleiniger Eigentümer seiner Anwendungsdaten. Der Kunde gewährt dem Betreiber das Recht, die Anwendungsdaten in solchem Ausmaß zu nutzen, wie es für die Leistungserbringung von SimpKo erforderlich ist. Daneben ist der Betreiber berechtigt, Anwendungsdaten in anonymisierter Form zur Verbesserung und Weiterentwicklung von SimpKo zu nutzen.

9.8 Der Kunde räumt dem Betreiber das Recht ein, die durch den Kunden bei der Nutzung von SimpKo erstellten Anwendungsdaten im zur Erfüllung der Vertragspflichten erforderlichen Maße zu vervielfältigten (z.B. Erstellung von Backups). Im Falle von Störungen ist der Betreiber berechtigt, notwendige Änderungen an Format und Strukturierung der Daten vorzunehmen.

10 Mitwirkungspflicht des Kunden

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Leistungserbringung durch den Betreiber erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und nicht im Leistungsumfang des Betreibers enthalten sind. Insbesondere trägt der Kunde die Verantwortung, die im Kapitel 'Vertragsgegenstand' angegebenen Voraussetzungen zur Nutzung von SimpKo zu erfüllen.

10.2 Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der Betreiber in der Leistungserbringung nicht behindert wird.

10.3 Der Kunde ist für die Konfiguration und Eingabe für ihn erforderlicher Daten zur Nutzung von SimpKo allein verantwortlich.

10.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine Anwendungsdaten, die in SimpKo gespeichert und/oder über SimpKo übertragen werden, keine anwendbaren Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter verletzen. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, jegliche Maßnahmen zu unterlassen, die die Funktionsweise von SimpKo beeinträchtigen können, beispielsweise das Einbringen/Nutzen von Schadsoftware.

10.5 Der Kunde ist für die Geheimhaltung aller Benutzer-Zugangsdaten zur Nutzung von SimpKo gegenüber unberechtigter Dritte verpflichtet.

11 Externe Dienste

11.1 Entscheidet sich der Kunde, einen externen Dienst mit SimpKo zu verbinden, erkennt der Kunde an, dass für diese Dienste deren eigene Bedingungen gelten und der Betreiber keinerlei Verantwortung, Gewähr oder Haftung in Zusammenhang mit dem Zugriff und/oder der Nutzung der externen verbundenen Dienste übernimmt.

12 Gewährleistungsausschluss

12.1 Der Kunde anerkennt und stimmt ausdrücklich zu, dass der Betreiber zu keinerlei Gewährleistung verpflichtet ist. Damit ist die Gewährleistung des Betreibers soweit wie gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

12.2 Der Gewährleistungsausschluss betrifft insbesondere, aber ohne Einschränkung:
a) die Eignung und Fähigkeit von SimpKo, den vom Kunden verfolgten Zweck zu erfüllen;
b) die Freiheit von SimpKo von Fehler/Mängeln;

13 Haftungsbeschränkung

13.1 Eine Haftung des Betreibers ist soweit wie gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Wobei dieser Haftungsausschluss weder für grobes oder vorsätzliches Verhalten des Betreibers noch für Personenschäden gilt.

13.2 Die Vertragsparteien schließen darüber hinaus auch die Anwendbarkeit der Beweislastumkehr laut § 1298 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie die Regressmöglichkeit laut § 12 des österreichischen Produkthaftpflichtgesetzes (PHG) aus.

14 Datenschutz und Geheimhaltung

14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften des Datenschutzgesetzes und der Betreiber wird die für den Datenschutz in seinem Verantwortungsbereich erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.

Der Betreiber verpflichtet sich die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

Die Datenschutzerklärung des Betreibers ist unter https://simpko.com abrufbar.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Sämtliche Mitteilungen und Informationen müssen in Schriftform erfolgen. Die Übersendung via E-Mail genügt der Schriftformerfordernis. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls gelten Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse als rechtswirksam zugegangen.

15.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder eines Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt und es gilt stattdessen eine gültige und durchsetzbare Bestimmung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

15.3 Diese Bedingungen und alle Verträge unterliegen ausschließlich dem österreichischem Recht, ohne Berücksichtigung der Verweisungsnormen. Das UN-Kaufrecht sowie alle damit zusammenhängenden Vereinbarungen finden keine Anwendung.

15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen, die aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder einem Vertrag entstehen, ist Graz.